Der Ministerrat hat am 16.6.2020 u.a. die Senkung der UST auf Speisen und Getränke für den Zeitraum nach 30.6.2020 bis vor 1.1.2021 auf 5% beschlossen.
Am 30.6.(!) wird der Nationalrat diese Änderung voraussichtlich beschließen, endgültig beschlossen wird das Gesetz erst am 2.7., wenn der Bundesrat – einen Tag nach dem geplanten Inkrafttreten – dieses absegnet.
Auf www.bmf.gv.at wurden am 19.6.2020 FAQ´s bezüglich der Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 5% und den damit verbundenen Auswirkungen auf Registrierkassen veröffentlicht:
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/registrierkassen.html
= BMF-Alternative 4:
Speisen und Getränke werden am Kassenbeleg weiterhin mit 10% bzw. 20% ausgewiesen. An den MWST-Einstellungen der Kasse wird nichts geändert.
- Variante 4/A: Auf dem Kassenbeleg steht nur ein Zusatztext: z.B. „Vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 sind bei Speisen und Getränke 5% MwSt enthalten“.
- Variante 4/B: Der Text lt. Variante 2/A wird manuell mit einem Stempel auf den Kassenbeleg gedruckt.
- Variante 4/C: Der Vermerk am Kassenbeleg lt. Variante 2/B erfolgt handschriftlich.
Die Varianten 4/B und 4/C sind für kleine Registrierkassen gedacht, bei denen es schwer bis unmöglich ist, andere Varianten zu verwenden.
Beschreibung Steuerausweisung GastroTouch
von Bernhard Herzog